ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN
In allen Fällen, in denen wir als Lieferant oder Auftraggeber auftreten, gelten unsere Allgemeinen Lieferbedingungen für alle unsere Angebote, für alle Aufträge an uns und für alle mit uns geschlossenen Verträge. Ergänzend zu unseren Allgemeinen Lieferbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Metaalunie. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Metaalunie wurden bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Rotterdam hinterlegt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen unseren Allgemeinen Lieferbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Metaalunie gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 1: Besondere Anforderungen
Besondere Wünsche des Auftraggebers sind bei der Bestellung schriftlich anzugeben und sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern (die nicht vertretungsberechtigt sind) sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 2: Informationen
Gegenständen, die zur Verarbeitung an uns geliefert werden, muss eine Packliste beigefügt werden, aus der die Anzahl der Artikel, die Art und das Nettogewicht der Artikel hervorgehen. Diese Packliste muss auch Informationen enthalten über:
a) die verwendete Stahlsorte (Marke des Stahls und Name des Stahlherstellers, Normbezeichnung oder Analyse);
b) die Härtungsanweisungen des Stahlherstellers;
c) Bei Werkzeugstählen ist die Härte erforderlich.
Wenn die oben unter a) bis c) genannten Informationen nicht oder nicht klar angegeben sind, können wir die Behandlung nach eigenem Ermessen und nach bestem Wissen und Gewissen durchführen.
Artikel 3: Richtarbeiten
Regiearbeiten werden nur auf Regiebasis durchgeführt. Der Preis wird daher im Nachhinein auf der Grundlage des tatsächlichen Material- und Stundenaufwands berechnet.
Artikel 4: Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung
1. Alle Behandlungen werden mit größter Sorgfalt, mit modernsten Mitteln und Fachwissen durchgeführt. Eine absolute Garantie für die Maß- und Maßstabilität bzw. Rissbildung können wir jedoch nicht geben, da diese maßgeblich von der Vorbehandlung, dem Materialzustand, der Verarbeitung und der Konstruktion der Teile abhängt.
2. Wenn eine Behandlung nicht das gewünschte Ergebnis bringt und eine wiederholte Behandlung der Fälle notwendig ist, muss der Kunde auch die Kosten für diese wiederholte Behandlung tragen.
3. Stellt sich heraus, dass das gewünschte Ergebnis auch nach der wiederholten Behandlung nicht erreichbar ist, muss der Kunde auch die Kosten für diese wiederholte Behandlung tragen.
4. Wenn der Kunde eine Behandlung wünscht, bei der unserer Meinung nach ein hohes Risiko des Versagens der zu behandelnden Ware besteht, werden wir diese Behandlung durchführen, aber wir haften nicht für Schäden, in welcher Form auch immer, die daraus resultieren.
Artikel 5: Haftung
1. Wir haften nicht für den Ausfall der Ware, wenn die Ursache in Eigenschaften liegt, die in der gelieferten Ware vorhanden sind und bei denen im Vorfeld nicht überprüft werden kann, ob dies der Fall ist. Dazu gehören das Härten, Ziehen, Reißen, der Härtegrad und die Oberflächenbeschaffenheit.
2. Wir haften nicht für Schäden, die durch die von uns verarbeitete Ware verursacht werden.
Artikel 6: Kontrolle
1. Die bearbeiteten Teilen werden von uns stichprobenartig geprüft, bevor sie unser Unternehmen verlassen. Eine weitergehende Prüfung führen wir nur durch, wenn dies mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde. Die damit verbundenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2. Unsere Prüfung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht, die Ware nach Erhalt selbst zu prüfen. Wenn der Kunde nicht über die richtige Ausrüstung verfügt, um die Dinge zu überprüfen, stellen wir auf Anfrage unsere Kontrollgeräte zur Verfügung. Der Kunde muss uns eine Gebühr für die Nutzung der Geräte zahlen.
Artikel 7: Beschwerden
Bei Beanstandungen der Behandlung sind gleichzeitig mit der Beanstandung Muster der verarbeiteten Gegenstände an uns zu senden.
Artikel 8: Kreditwürdigkeit
Wenn sich nach Abschluss des Vertrags herausstellt, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden unserer Meinung nach unzureichend ist, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
Artikel 9: Verpackung
Wenn wir uns um den Transport der Ware zum Kunden kümmern, kümmern wir uns um die Verpackung der Ware. In diesem Fall sind wir in der Wahl der Verpackungsart frei, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftliche Anweisungen für die Art der Verpackung gegeben. Die Kosten für Transport und Verpackung trägt der Auftraggeber.